Was bedeutet die F-Gas-Verordnung?
Die europäische F-Gas-Verordnung, die seit Januar 2015 in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt, verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen aus Kältemitteln zu senken und dadurch der globalen Erwärmung entgegenzuwirken.
Was regelt die F-Gas-Verordnung?
Die Verordnung sieht eine schrittweise Reduzierung der CO₂-Äquivalente fluorierter Gase sowie weitere zentrale Maßnahmen vor:
- Stufenweise Begrenzung der verfügbaren Kältemittelmengen
- Intensivere Dichtheitsprüfungen
- Verpflichtende Rückgewinnung von Kältemitteln am Ende der Gerätelebensdauer
Zu den regulierten F-Gasen gehören fluorierte Treibhausgase (HFKW) wie R134A, R410A und R32.
Stufenweiser Abbau im Rahmen des „Phase-Down“
Der sogenannte „Phase-Down“ beschreibt eine progressive Reduzierung der HFKW-Mengen, ausgedrückt in CO₂-Äquivalenten. Während der Ausgangswert im Jahr 2015 bei 100 % lag, soll bis 2030 und darüber hinaus nur noch 21 % verfügbar sein – eine Reduktion um 79 %. Die überarbeitete F-Gas-Verordnung, deren Verhandlungen im Oktober 2023 abgeschlossen wurden, sieht einen vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von HFKW bis zum Jahr 2050 vor.
Wichtige Eckpunkte für die Klima- und Wärmepumpentechnik:
Nachfolgend sind die für die Branche relevanten Einschränkungen und Verbote zusammengefasst:
| Betroffen | Datum (01.01.) | Leistungsgröße | Maximal GWP | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| Monoblock Klimaanlagen und Wärmepumpen | 2027 | < 12 kW | 1501 | |
| 2027 | 12 – 50 kW | 1501 | ||
| 2030 | 50+ kW | 1501 | ||
| 2032 | < 12 kW | kein F-Gas1 | ||
| Split Klimaanlagen und Wärmepumpen | ||||
| Single-Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen | 2025 | < 3 kg F-Gas | 7502 | kleine Split-Klimaanlage (ein Außenteil/ein Innenteil) |
| Split-Luft-Wasser-Klimaanlagen und Wärmepumpen | 2027 | < 12 kW | 1502 | DX Übergabe auf Wasser im Gebäude an Hydraulikstation |
| Split-Luft-Luft-Klimaanlagen und Wärmepumpen | 2029 | < 12 kW | 1502 | Split-Klimaanlage bis 12 kW |
| Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen | 2029 | > 12 kW | 1502 | Split-Klimaanlage größer 12 kW |
| Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen | 2033 | > 12 kW | kein F-Gas2 | Split-Klimaanlage größer 12 kW z.B. VRF |
| Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen | 2035 | < 12 kW | kein F-Gas2 | Split-Klimaanlage bis 12 kW |
1 Ausnahme maximaler GWP bei 750 zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen 2 Ausnahme zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen
Was bedeutet das für die Praxis?
- Anlagen, die unter das Inverkehrbringungsverbot fallen, dürfen nach Inkrafttreten der jeweiligen Regelung nicht mehr installiert werden.
- Betreiber von Anlagen mit F-Gasen müssen das unkontrollierte Entweichen der Kältemittel verhindern, Lecks umgehend beheben lassen, Wartungen dokumentieren und Kältemittel verpflichtend zurückgewinnen – zur Wiederverwertung, Aufbereitung oder fachgerechten Entsorgung.
- In vielen Fällen sind regelmäßige Dichtheitsprüfungen und weitere Wartungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben.
- Hersteller sind an festgelegte Kältemittelquoten gebunden. Dies führt dazu, dass immer mehr Geräte auf Kältemittel mit niedrigerem GWP umgestellt werden – diese sind jedoch häufig brennbar.
- Alternativen mit geringem GWP bringen oftmals eine höhere Energieeffizienz mit sich, was neben dem Umweltnutzen auch wirtschaftliche Vorteile durch niedrigere Betriebskosten mit sich bringt.
Ein konkretes Beispiel: Das heute noch weit verbreitete Kältemittel R410A darf ab 2032 nicht mehr als Neuware für Wartungszwecke in Klima- oder Wärmepumpenanlagen eingesetzt werden.
Zulässig bleibt ausschließlich recyceltes oder aufbereitetes R410A – und das nur, wenn es vom gleichen Unternehmen wiederverwendet wird, das es im Rahmen von Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen aus Anlagen zurückgewonnen hat.
Daher gewinnt die ordnungsgemäße Rückgewinnung von Kältemitteln zunehmend an Bedeutung.
